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Hundesteuer
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter.
Er ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme beim Steueramt der Gemeinde anzumelden.
Über mögliche Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungsgründe finden Sie Informationen in der Hundesteuersatzung.
Rechtsgrundlagen
Kosten
- pro Jahr bei einem Hund: 55,20 €
- pro Jahr und Tier bei zwei Hunden: 67,20 €
- pro Jahr und Tier ab drei gehaltenen Hunden: 80,16 €
Unterlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Finanzen
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Laura Zimon
Tel: 02593 609-2015
E-Mail: zimon@ascheberg.de
Hundesteuer
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter.
Er ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme beim Steueramt der Gemeinde anzumelden.
Über mögliche Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungsgründe finden Sie Informationen in der Hundesteuersatzung.
Rechtsgrundlagen
Kosten
- pro Jahr bei einem Hund: 55,20 €
- pro Jahr und Tier bei zwei Hunden: 67,20 €
- pro Jahr und Tier ab drei gehaltenen Hunden: 80,16 €
Finanzen
001 Dieningstraße 7 59387 Ascheberg
Frau
Laura
Zimon
O.31
02593 609-2015
zimon@ascheberg.de